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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Angabenvorbehalt
Der Inhalt jedes Exposés wurde mit Sorgfalt zusammengestellt. Er entspricht dem Bauzustand, den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften und Bestimmungen zum Zeitpunkt der Exposéherausgabe. Die aufgezählten Punkte erheben in ihrer Zusammenfassung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Daneben können sich aus der Sicht des einzelnen Kaufinteressenten persönliche Chancen und Risiken ergeben, die durch eine persönliche Situation bedingt und somit vom Exposéherausgeber nicht zu erfassen sind. Deshalb empfiehlt sich immer das persönliche Gespräch mit dem Exposéherausgeber.
Maßgeblich für den Erwerb der Immobilie ist allein dieses Exposé, kein Vermittler oder sonstiger Dritter ist berechtigt hiervon abweichende Angaben zu machen. Angaben, die vom Exposé abweichen, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch den Exposéherausgeber verbindlich. Die gegenwärtigen oder die zukünftigen Vertragspartner haften in Bezug auf unrichtige und unvollständige Exposéangaben gegenüber dem Erwerber nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Das gleiche gilt auch für die Verletzung evtl. bestehender Aufklärungs- oder Hinweispflichten.
Mögliche Schadensersatzansprüche wegen etwaiger unrichtiger oder unvollständiger Prospektangaben verjähren sechs Monate nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch drei Jahre nach dem Erwerb eines Objektes oder einer Gewerbeeinheit. Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger bestimmt. Der Inhalt unserer schriftlichen Angebote ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Gewähr, dass alle Angebotsangaben richtig sind und das Objekt zum Zeitpunkt des Zuganges noch verfügbar ist, kann nicht übernommen werden. Alle dem Empfänger überlassenen Unterlagen sind uns vom Eigentümer oder einer in dessen Auftrag handelnden Person in dieser Form überlassen worden. Diese Offerte ist von diesen Personen als wahre, richtige und gültige Angebotsgrundslage genehmigt worden. Eine Haftung durch uns ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Käuferprovision
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Interessent von dem Angebot Gebrauch macht, also mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages, eines Miet- oder Pachtvertrages. Die vereinbarte Maklergebühr ist immer mit Abschluss des Vertrages fällig und verdient, auch wenn er aus Gründen, welche wir nicht zu vertreten haben, später nicht durchgeführt oder aufgehoben wird. Eine Anwesenheit von uns beim Vertragsabschluss ist dafür nicht erforderlich.
Die Provisionspflicht entsteht beim Angebotsempfänger nur, wenn seine Familienangehörigen oder Dritte, die durch ihn Kenntnis vom Angebot erhalten haben, von unseren Angeboten mittelbar oder unmittelbar Gebrauch machen. Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben will. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte, auch an Vollmachts- oder Auftraggeber des Empfängers ist untersagt und macht diesen andernfalls schadenersatzpflichtig. Der Angebotsempfänger ist damit einverstanden, dass wir auch für seinen Vertragsgegner tätig sind. Sollte das Objekt dem Kaufinteressente schon vorher als Angebotsobjekt bekannt sein, so verpflichtet er sich, es uns innerhalb von zehn Tagen nach Zugang des Angebotes mitzuteilen.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Landshut.

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